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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen im Zusammenhang mit Amazibition‑Ausstellungen und Erlebnisformaten, insbesondere für:

  • Veranstaltungen
  • Pop‑Up‑Ausstellungen
  • Installationen in Einkaufszentren
  • Museumsinstallationen
  • internationale Wanderausstellungen
  • temporäre Erlebnisflächen

Sie gelten für nationale und internationale Projekte, sofern im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

  1. Preise – Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer oder vergleichbarer internationaler Steuern.
  2. Leistungsumfang – Amazibition‑Ausstellungen sind grundsätzlich selbstständig funktionierende Ausstellungsformate. Personal von Amazibition ist – sofern nicht anders vereinbart – ausschließlich für folgende Tätigkeiten vorgesehen:
    – Auf‑ und Abbau
    – technische Einrichtung
    – Inbetriebnahme der Ausstellung
    Während des laufenden Ausstellungsbetriebs ist grundsätzlich kein Betreuungspersonal von Amazibition erforderlich, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Verpflegung und Unterkunft – Verpflegung sowie gegebenenfalls notwendige Unterkunft für Amazibition‑Mitarbeiter sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, im vereinbarten Preis enthalten.
  4. Zahlungsbedingungen – Mit Vertragsunterzeichnung wird eine Anzahlung von 25 % der Auftragssumme fällig.
    Der verbleibende Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zu bezahlen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
    Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 8 % pro Jahr sowie eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 verrechnet werden.
  5. Stornobedingungen – Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags gelten folgende Bedingungen:
    – ab Buchungsbestätigung: 25 % der Auftragssumme
    – bis 21 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der Auftragssumme
    – bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der Auftragssumme
    – bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Auftragssumme
    Anzahlungen für speziell angeschaffte Materialien oder produktspezifische Sonderanfertigungen sind nicht rückerstattungsfähig.
  6. Auf- und Abbau – Der Veranstalter stellt sicher, dass zum vereinbarten Zeitpunkt folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    – freigeräumte Ausstellungs‑ bzw. Veranstaltungsflächen
    – uneingeschränkter Zugang zur Fläche
    – Zufahrt für Transportfahrzeuge
    Sollten diese Voraussetzungen nicht gegeben sein und dadurch Verzögerungen entstehen, werden diese mit einem Stundensatz von EUR 75,00 pro Stunde verrechnet.
  7. Logistik und technische Unterstützung – Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Veranstalter beim Auf‑ und Abbau folgende Infrastruktur zur Verfügung:
    – einen Gabelstapler
    – einen Gabelstaplerfahrer
    zwei elektrische Handhubwagen
    Diese Geräte werden für das Ein‑ und Ausladen des Lastkraftwagens sowie für interne Transporte während des Auf‑ und Abbaus benötigt.
    Der Veranstalter ist verpflichtet, vor der Anlieferung die Zugänge von der Anlieferzone bis zur Ausstellungsfläche zu prüfen und sicherzustellen, dass diese für Transportgeräte geeignet sind.
    Die Exponate und Ausstellungselemente sind teilweise schwer und können nicht händisch gehoben oder transportiert werden.
    Sollten aufgrund ungeeigneter Zugänge, fehlender Transportgeräte oder anderer örtlicher Einschränkungen einzelne Exponate nicht installiert werden können, entsteht kein Anspruch auf Preisreduktion, Rabatt oder nachträgliche Anpassung der Auftragssumme.
    Falls die erforderliche Infrastruktur nicht zur Verfügung steht und dadurch Verzögerungen entstehen, werden diese mit dem Stundensatz von EUR 75,00 pro Stunde verrechnet.
  8. Technische Voraussetzungen der Ausstellung – Der Veranstalter verpflichtet sich, die Ausstellungsflächen, Stromanschlüsse sowie technische Infrastruktur entsprechend dem technischen Datenblatt der jeweiligen Amazibition‑Ausstellung bereitzustellen.
    Das technische Datenblatt ist Bestandteil der jeweiligen Projektvereinbarung.
    Sollten die technischen Voraussetzungen vor Ort nicht erfüllt sein und dadurch Einschränkungen beim Aufbau oder Betrieb entstehen, trägt der Veranstalter die daraus resultierenden Konsequenzen.
  9. Hilfspersonal – Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, muss der Veranstalter keine zusätzlichen Hilfspersonen für Auf‑ und Abbau zur Verfügung stellen.
  10.  Ausstellungsversicherung – Der Veranstalter bzw. Betreiber der Location verpflichtet sich, für die gesamte Dauer der Ausstellung eine Ausstellungsversicherung abzuschließen, sofern diese nicht bereits durch eine bestehende Betriebs- oder Veranstaltungsversicherung vollständig abgedeckt ist.
    Der Versicherungsschutz muss die gesamte Dauer der Ausstellung einschließlich Aufbau, Ausstellungsbetrieb und Abbau umfassen.
    Die Ausstellungsversicherung muss insbesondere Schäden oder Verluste abdecken, die entstehen durch:
    – Besucher
    – Personal der Location
    – beauftragte Dienstleister
    – Dritte
    – Vandalismus
    – Diebstahl
    – unsachgemäße Nutzung
    Beschädigte oder zerstörte Ausstellungselemente, Exponate oder technische Komponenten werden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwert in Rechnung gestellt und können durch die Versicherung gedeckt werden.
    Der Veranstalter verpflichtet sich außerdem zur Sicherung der Ausstellungsfläche außerhalb der Öffnungszeiten
    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt Amazibition keine Sicherheits- oder Bewachungsdienste.
    Für Schäden oder Verluste, die durch unzureichende Sicherung, mangelnde Aufsicht oder durch Besucher beziehungsweise Dritte entstehen, haftet der Veranstalter bzw. Betreiber der Location im Rahmen der abgeschlossenen Ausstellungsversicherung.
  11. Aufsichtspflicht – Die Aufsichtspflicht für Kinder während des Besuchs der Ausstellung liegt ausschließlich bei den begleitenden Erwachsenen bzw. Erziehungsberechtigten.
    Amazibition übernimmt keine allgemeine Aufsichtspflicht für minderjährige Besucher.
  12. Höhere Gewalt – Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Leistungen, wenn diese durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden.
    Dazu zählen insbesondere:
    – Pandemien
    – behördliche Schließungen oder Veranstaltungsverbote
    – Naturkatastrophen
    – politische Unruhen
    – Streiks
    – unvorhersehbare gesetzliche Einschränkungen
    In solchen Fällen werden beide Parteien gemeinsam eine faire Lösung zur Verschiebung oder Anpassung des Projekts anstreben.
  13. Urheber‑ und Markenrechte
    Alle Rechte an den von Amazibition entwickelten Inhalten bleiben beim Auftragnehmer.
    Dies umfasst insbesondere:
    – Ausstellungskonzepte
    – Spielmechaniken
    – Erlebnisstationen
    – Geschichten und dramaturgische Inhalte
    – Designs
    – Softwarelösungen
    – Markenrechte
    – Branding von Amazibition
    Eine Vervielfältigung, Nachahmung oder Weiterverwendung dieser Inhalte ist ohne schriftliche Zustimmung von Amazibition nicht gestattet.
  14. Nutzung von Bild‑ und Videomaterial – Amazibition ist berechtigt, Foto‑ und Videoaufnahmen der Ausstellung für Marketing‑ und Dokumentationszwecke zu verwenden, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht.
  15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand – Für alle Vertragsbeziehungen gilt – soweit gesetzlich zulässig – österreichisches Recht.
    Gerichtstand ist A-8280 Fürstenfeld.
  16. Schlussbestimmungen – Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung zu ersetzen.