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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

  1. Alle angegebenen Preise (wenn nicht gesondert gekennzeichnet od. beschrieben) verstehen sich als Nettopreise exkl. USt.
  2. Jede zusätzliche, vom Veranstalter ausdrücklich georderte Stunde (auch kurz vor Ende der Veranstaltung), wird mit EUR 35,00 (exkl. Ust) pro eingesetzten Erlebnismanager in Rechnung gestellt.
  3. AKM und andere Abgaben, die im Rahmen der Veranstaltung anfallen, trägt der Veranstalter.
  4. Wenn nicht anders angegeben, ist in den kommunizierten Preisen keine Verpflegung für die Mitarbeiter kalkuliert (Taggelder). Für die Verpflegung der Erlebnismanager zeichnet daher der Veranstalter verantwortlich. Ein Freikauf von dieser Leistung ist mit EUR 25,00 (exkl. Ust) pro eingesetztem Erlebnismanager möglich.
  5. Anfallende Übernachtungskosten für unsere Mitarbeiter gehen, wenn nicht anders vereinbart, zu Lasten des Veranstalters. Es muss ein Mindeststandard auf Basis EZ/DU/WC im Zimmer mit Frühstück gewährleistet sein (Freikauf mit EUR 90,00 pro Nacht/Mitarbeiter möglich).
  6. Stornobedingungen für Leistungen von „Das Erlebnismanagement“:
    Ab Buchungsbestätigung 25% der Auftragssumme
    Bis 21 Tage vor dem Event 50% der Auftragssumme
    Bis 14 Tage vor dem Event 80% der Auftragssumme
    Bis 7 Tage vor dem Event 100% der Auftragssumme
    Ausgenommen sind Anzahlungsbeträge, die für den Ankauf von Spezial-Materialien für bestimmte Events geleistet wurden; Diese Anzahlungsbeträge können nicht rückerstattet werden, das angekaufte Material geht in den Besitz des Auftraggebers über.
  7. Wir empfehlen den Abschluss einer Schlechtwetterversicherung: Gehen Sie auch bei schlechtem Wetter kein Risiko ein! Mit der Schlechtwetterversicherung können Sie Ihr Event bis 12 Uhr des Event- bzw. Aufbauvortages kostenfrei  telefonisch unter 03332 666 26 0 oder 0676 840 170 170  absagen. Die Versicherungskosten betragen lediglich 10% vom Nettobetrag exkl. Ust., jedoch mind. € 290,00 (Sponsorbeiträge müssen für die Berechnung der Prämie mitberücksichtigt werden).
  8. Pandemieversicherung: Bleiben Sie mit Ihrem Event abgesichert. Mit unserer „Pandemieversicherung“ können Sie Ihre Veranstaltung bis 7 Tage vor dem Event bzw. Aufbautag kostenfrei telefonisch unter 03332 666 26 0 oder 0676 840 170 170  absagen.
    Die Versicherungskosten betragen 15% vom Nettobetrag exkl. Ust., jedoch mind. € 390,00
    (Sponsorbeiträge müssen für die Berechnung der Prämie mitberücksichtigt werden).
  9. Zahlungsbedingungen: 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 (netto) + 8 % p. a. Verzugszinsen berechnet. Wir behalten uns bei Zahlungsverzug das Recht vor, eine gerichtliche Mahnklage einzubringen, deren Kosten ebenfalls der Auftraggeber zu tragen hat.
  10. Der Veranstalter ist für die Bereitstellung für die in der Vereinbarung angegebene Anzahl von Hilfspersonen für Auf- und Abbau verantwortlich. Verzögerungen der Auf- und Abbauzeiten werden mit EUR 35,00 pro Mitarbeiterstunde in Rechnung gestellt.
  11. Die Zufahrt und Abfahrt von der Veranstaltung bzw. Parkmöglichkeit muss gesichert sein. Kosten für einen nicht zeitgerechten Beginn der Veranstaltung aufgrund fehlender Zufahrtsmöglichkeiten gehen zu Lasten des Veranstalters. Zusätzlich anfallende Personalkosten aufgrund einer nicht möglichen Abfahrt von der Veranstaltung gehen zu Lasten des Veranstalters (EUR 35,00 pro Stunde und Mitarbeiter).
  12. Es müssen Parkmöglichkeiten und -genehmigungen für die Fahrzeuge von Das Erlebnismanagement vorhanden sein. Strafen, die aufgrund fehlender Parkmöglichkeiten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  13. Bei Windgeschwindigkeiten über 35 km/h sind wir gemäß ziviltechnischem Gutachten verpflichtet, aufblasbare Spielgeräte wie Zelte, Bühnenzelt, Hüpfburgen, Rutschen usw. aus Sicherheitsgründen abzubauen bzw. nicht in Betrieb zu nehmen.
  14. Kosten für Stehzeiten von EUR 35,00 pro Stunde und Mitarbeiter (z. B. Festakt, Verzögerungen, früher erforderlicher Aufbau) gehen zu Lasten des Veranstalters.
  15. Haftpflichtversicherung: Eine das Programm betreffende Haftpflichtversicherung im Ausmaß EUR 5.000.000,00 ist von “Das Erlebnismanagement“ im Rahmen der Veranstaltungen abgeschlossen. Diese Haftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden an Dritten, die durch unsere Mitarbeiter oder unser Material entstanden sind. Nicht gedeckt sind Schäden bei der Veranstaltung, die aufgrund von Fehlern entstehen, die nicht in unseren Verantwortungsbereich fallen (z. B. fehlende Straßenabsperrungen etc.).
  16. Bei Selbstbetreuung oder Selbstabholung von Geräten oder Stationen durch den Veranstalter können wir für keine Schäden haftbar gemacht werden, da die Spielstationen nicht durch uns betreut bzw. auf- und abgebaut werden.
  17. Haftung: Eltern haften für ihre Kinder auch während der Teilnahme der Kinder an den Erlebnisprogrammen. Für teilnehmende Kinder wird keine Aufsichtspflicht übernommen.
  18. Das gesamte Personal, das die einzelnen Programme von „Das Erlebnismanagement“ ausführt, muss freien Zugang zum Veranstaltungsgelände und zu den notwendigen Einrichtungen haben. Für Verzögerungen die durch einen fehlenden Zugang entstehen können wir keine Haftung übernehmen.
  19. Gerichtstand ist A-8280 Fürstenfeld.